Wir bieten Ihnen gerne eine interessante Kulisse für Foto, Film- und Videoaufnahmen. Aufgrund der Sicherheitsbestimmungen an einem Flughafen ist dies jedoch nicht überall uneingeschränkt möglich und teils nur mit einigem Aufwand verbunden. Damit wir Ihnen allenfalls eine Offerte erstellen können und genügend Zeit haben, alle involvierten Stellen einzubeziehen, bitten wir Sie, das Formular bis 15 Arbeitstage vor Drehbeginn auszufüllen.

Allgemeine Bedingungen 

Gebührenpflichtig sind Aufnahmen in allen Bereichen des Flughafens Bern, die gewerblichen Zwecken (auch Kino- oder Fernsehfilme) oder der Werbung dienen. Ebenfalls sind Aufnahmen für firmeneigene lmagebroschüren und Geschäftsberichte gebührenpflichtig. Aufnahmen, die der aktuellen Information der Öffentlichkeit dienen, sind gebührenfrei. Die Gebühren richten sich nach der Gebührentabelle.
 

Wichtige Informationen:

  • Zusätzlich beanspruchte Leistungen, wie ausserordentliche Elektroinstallationen (Arbeitsstunden des Elektrikers), Gerüste, Abschrankungen, Reinigungen, Parking, usw. werden nach Aufwand verrechnet.
  • Aufnahmen während der Nacht und an Wochenenden werden grundsätzlich nicht bewilligt.
  • Auf den Aufnahmen muss der Flughafen Bern als solcher erkennbar sein. Es dürfen weder fremde Flughafenlogos verwendet, noch darf die Infrastruktur verfälscht und/oder geändert werden.
  • Während des Aufenthaltes in nichtöffentlichen Bereichen auf dem Flughafen Bern müssen alle Teilnehmenden einen amtlichen Ausweis auf sich tragen.

Der Flughafenbetrieb und Passagierfluss darf in keiner Weise beeinträchtigt werden. Anordnungen der Begleitpersonen und des Terminalmanagements sind in jedem Fall Folge zu leisten. Bei Terminkollisionen oder besonderen Vorkommnissen können Aufnahmen trotz vorheriger Terminabsprache kurzfristig abgesagt werden. Die Flughafen Bern AG ist zum entschädigungslosen Rücktritt berechtigt, wenn Sicherheitsbelangen Film- und Fotoaufnahmen nicht zulassen.

Die Flughafen Bern AG übernimmt mit der Erteilung der Bewilligung keine Haftpflicht für Unfälle, Schäden oder Diebstahl, die der Gesuchsteller verursacht oder erleidet. Namentlich erfolgt der Zutritt auf das Flughafengebiet, welches nicht dem Publikumsverkehr geöffnet ist, auf eigene Gefahr. Bei Rücktritt eines Antragstellers nach einer Rekognoszierung behält sich die Flughafen Bern AG das Recht vor, die veranschlagte Zeit in Rechnung zu stellen.

Gesuchsteller
Auftraggeber
Rechnungsadresse
Film- und Fotoaufnahmen
Gebühren (jeweils pro 5 Personen)
* inkl. 1 Stunde (Foto-), bzw. 2 Stunden (Film-/Videoaufnahmen) Rekognoszieren
** Montag-Freitag von 8 bis 17 Uhr