Die Flughafen Bern AG setzt alles daran, eine nachhaltige Luftfahrt zu fördern und ihre unternehmerische, ökologische und soziale Verantwortung wahrzunehmen.
Mit dem Betrieb des Flughafens trägt die Flughafen Bern AG die hohe Verantwortung, die Auswirkungen auf Natur und Umwelt möglichst gering und innerhalb der gesetzlichen Vorschriften zu halten. Der Flughafen Bern setzt sich für ein Gleichgewicht zwischen den wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Ansprüchen ein und ist überzeugt, dass eine nachhaltige, umweltbewusste Unternehmungsführung für den Erfolg der Flughafen Bern AG von hoher Bedeutung ist.
Am Flughafen Bern sind hauptsächlich die folgenden Umweltthemen wichtig:
Das Ziel der Flughafen Bern AG ist es, bis 2035 ihre CO2-Emissionen auf Netto Null zu senken. Die Unternehmung setzt dabei auf Massnahmen, welche die Reduktion des Energiebedarfs, der Effizienzsteigerung sowie die Abkehr von fossilen Brenn- und Treibstoffen beinhalten. Mit den bereits in Betrieb genommenen und weiteren geplanten Photovoltaik-Anlagen strebt die Flughafen Bern AG an, den Eigenbedarf an Strom ausschliesslich durch die Produktion von erneuerbarer Energie vor Ort zu decken und zusätzlich ein wichtiger Partner für die umweltfreundliche Energieversorgung der Region zu werden. Aus diesem Grund ist sie aktiv am Projekt BelpmoosSolar beteiligt.
Auf den Landetaxen wird zusätzlich eine schadstoffabhängige Emissionsgebühr erhoben. Massgebend für den Emissionsfaktor sind die Flugzeugtriebwerke. Mit der nationalen Einführung dieser Gebühr wurde in erster Linie ein Lenkungsziel verfolgt: Die spezifischen Emissionen aus dem Luftverkehr zu senken, das heisst die Verwendung der bestmöglichen Technologie durch finanzielle Anreize zu fördern und zu beschleunigen.
Die Flughafen Bern AG betreibt bereits heute eine Tankstelle für Elektroflugzeuge.
Das Entwässerungssystem sowie die Flugbetriebsflächen werden laufend unterhalten und wo nötig werden Sanierungsmassnahmen umgesetzt. Mit diesen Vorkehrungen wird sichergestellt, dass die Gewässerschutzbestimmungen eingehalten werden.
In der Schweiz ist die Lärmbelastung gesetzlich durch die Lärmschutzverordnung geregelt. Der Flughafen Bern, die Fluggesellschaften und Piloten sind gehalten, mit verschiedenen Massnahmen und Schulungen, lärmreduzierende Verhaltensweisen (z. B. optimierte Flugroute, Steig-/Sinkflug) zu fördern. Periodische Lärmmessungen zeigen auf, dass die Grenzwerte mit deutlichen Reserven eingehalten werden.
Die Flughafenöffnungszeiten sind im Betriebsreglement festgelegt. Berechtigung für einen 24 Stunden Betrieb haben einzig Rettungsflüge, Organtransportflüge und Flüge im Auftrag des Bundes.
Das Lärmgebührenmodell sieht vor, dass jedes Flugzeug, basierend auf Lärmmessungen im Rahmen der Zulassungszertifizierung, einer Lärmklasse zugeteilt wird. Im Gegensatz zu leisen Flugzeugen, werden Modelle der lärmintensiveren Klassen mit einer Lärmtaxe belastet.
Haben Sie eine Lärmbeschwerde? Dann füllen Sie bitte dieses Formular aus.
Weiterführende Informationen bezüglich des Klimaschutzes entnehmen Sie dem folgenden Beitrag: