Um Ihnen den bestmöglichen Service anbieten zu können, ist eine Anmeldung Ihrer Bedürfnisse mindestens 48 Stunden vor dem Abflug über Ihr Reisebüro oder Ihre Airline notwendig. Dies gilt für den Hin- sowie den Rückflug.
Die Fluggesellschaften stützen sich auf ein weltweit verwendetes Codesystem, um den Assistenzbedarf festzulegen. Aus diesem Grund sind wir auf Angaben zu den folgenden Fragen angewiesen, die möglicherweise indiskret erscheinen, aber notwendig sind, damit die für Sie erforderliche Assistenz organisiert werden kann.
Beispiele:
Wir bitten Sie, uns bei der Buchung mitzuteilen, sofern Sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Bitte lassen Sie das Reisebüro oder die Airline wissen, ob Sie einen eigenen Rollstuhl mitführen. Haben Sie ein batteriebetriebenes Modell, sind weitere Angaben wie Typ, Masse, Batterieart und Gewicht erforderlich. Ihr Rollstuhl wird selbstverständlich kostenlos befördert.
Anerkannte Assistenzhunde müssen bei der Fluggesellschaft angemeldet werden. In der Regel reisen die Tiere kostenlos in der Kabine mit. Das Reisebüro oder die Botschaft kann Sie in Bezug auf die Einreisebestimmungen für Ihren Hund beraten.
Mit dem öffentlichen Verkehr
Sie können via Bahnhof Belp mit dem Flughafenbus anreisen. Der Bahnhof Belp ist behindertengerecht eingerichtet. Sollten Sie beim Ein- oder Aussteigen Hilfe benötigen, melden Sie sich bitte frühzeitig beim Call Center Handicap (Tel. 0800 007 102 oder +41 51 225 78 44 aus dem Ausland) der SBB an. Die Voranmeldung muss mindestens eine Stunde vor Reiseantritt erfolgen. Der Flughafenbus ist mit einer Rampe ausgestattet.
Mit dem Taxi
Bei BETAX (Tel. 0800 90 30 90 oder +41 31 990 30 80 aus dem Ausland) können Sie ein behindertengerechtes Taxi mit Platz für Rollstühle bestellen.
Mit dem Auto
Auf dem Parkplatz P31 stehen drei behindertengerechte Parkplätze parallel zur Strasse zur Verfügung. Die Distanz von hier bis zum Terminal beträgt circa 100 Meter.
Einfindungszeit am Flughafen
Sind Sie auf Ihrer Reise auf Unterstützung angewiesen, bitten wir Sie, sich mindestens eine Stunde vor Abflug am Check-in anzumelden. Das Personal ist innerhalb von zehn Minuten für Sie da und wir garantieren Ihnen, dass Sie in jedem Fall rechtzeitig im Flugzeug sind. Konnten Sie Ihre Bedürfnisse nach Hilfeleistung nicht rechtzeitig anmelden oder erscheinen Sie am Reisetag zu spät am Check-in, bemühen wir uns selbstverständlich, Sie so gut als möglich zu unterstützen. Allerdings können wir nicht garantieren, dass Sie rechtzeitig im Flugzeug sind.
Assistenzdienst am Flughafen
Ein Empfangsbereich befindet sich neben den Check-in-Schaltern im Terminal. Sollten Sie Unterstützung für das Zurücklegen der Distanz zwischen dem Parkplatz/der Busstation und Terminal benötigen, bitten wir Sie, diese Hilfeleistung rechtzeitig unter der Telefonnummer +41 31 960 21 31 anzufordern. Um Ihnen den bestmöglichen Service bieten zu können und Ihre Wartezeiten zu verkürzen, müssen Sie Ihre Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro bereits bei der Buchung Ihres Fluges, mindestens aber 48 Stunden vor Ihrem Abflug, über die benötigten Hilfeleistungen informieren.
Distanzen am Flughafen
Die Distanzen am Flughafen Bern sind sehr überschaubar und alle Wege ebenerdig.
Bitte bedenken Sie, dass der Flughafen an Ihrem Reiseziel möglicherweise viel grösser angelegt ist und deutlich weitere Wege zurückgelegt werden müssen.
Sicherheitskontrolle
Auf Ihren Wunsch begleiten wir Sie durch die Sicherheitskontrolle. Wenn Sie im Rollstuhl reisen und nicht aufstehen können, werden Sie individuell kontrolliert. Führen Sie Medikamente mit (z. B. Spritzen oder Aerosolpumpen), sind Sie auf spezielle Hilfsmittel wie Prothesen angewiesen oder tragen Sie einen Herzschrittmacher, dann teilen Sie dies bitte vorgängig Ihrer Fluggesellschaft sowie am Flughafen dem Personal der Sicherheitskontrolle mit. Bitte halten Sie eine ärztliche Bescheinigung bereit.
Ein- und Aussteigen
Für den Flug muss bei Elektrorollstühlen die Batterie vom Motor getrennt werden. Ihren eigenen Rollstuhl dürfen Sie bis zur Flugzeugtreppe nutzen, dann wird er im Gepäckraum des Flugzeuges verstaut. Bei der Ankunft, wird Ihnen Ihr eigener Rollstuhl wieder beim Flugzeug ausgehändigt. Muss der motorisierte Rollstuhl aus Sicherheitsgründen im Gepäckraum auf besondere Art und Weise verstaut oder in bestimmten Flughäfen über Treppen zur Flugzeugtür transportiert werden, was Risiken für das Personal mit sich bringen könnte, ist es möglich, dass Ihnen die Fluggesellschaft nicht erlaubt, in Ihrem eigenen Rollstuhl sitzen zu bleiben.
An Bord
Überprüfen Sie, ob Sie für die vorgesehene Flugdauer über eine ausreichende Menge der von Ihnen benötigten Medikamente in Ihrem Handgepäck verfügen, und rechnen Sie auch allfällige Verspätungen mit ein. Falls Sie in Ihren sensorischen Fähigkeiten eingeschränkt sind, muss sich das Personal der Fluggesellschaft bei Ihnen vorstellen und Ihnen während des Fluges eine angemessene Unterstützung bieten. Es müssen Ihnen beispielsweise die Notfallmassnahmen erklärt werden.
Bitte teilen Sie Ihrer Fluggesellschaft auch mit, wenn Sie auf medizinische Geräte z. B. ein Sauerstoffgerät angewiesen sind.
Landen am Flughafen Bern
Wenn Sie nach der Landung am Flughafen Bern Hilfe benötigen, dann melden Sie dies bereits bei der Buchung Ihres Fluges im Reisebüro oder direkt der Airline, spätestens jedoch 48 Stunden vor Abflug. Wenn Sie Ihren Assistenzbedarf wie vorgesehen angemeldet haben, sollte die Wartezeit höchstens fünf Minuten betragen. Wir unterstützen Sie dann auf dem Weg vom Flugzeug zur Ankunft, durch die Zollkontrolle und die Passkontrolle und helfen Ihnen mit Ihrem Gepäck.
Am Ende der Reise
Wir hoffen, dass sie am Flughafen, wie auch an Bord des Flugzeuges vollumfängliche Unterstützung erhalten haben und Ihre Reise so angenehm wie möglich verlaufen ist. Gab es jedoch Probleme, dann bitten wir Sie, die zuständige Behörde zu verständigen. Beschwerden müssen zuerst an die Beschwerdestelle der Fluggesellschaft und/oder an den Flughafen gerichtet werden. Ist die Antwort für Sie nicht zufriedenstellend, können Sie sich an das Bundesamt für Zivilluftfahrt wenden.
Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität. Weitere Informationen unter www.europa.eu.
Qualitätsstandards der Assistenzleistungen
Mit Reservierung des Assistenzdienstes
Assistenzdienst für Passagiere, die in Bern ankommen oder von Bern abfliegen und den Dienst bei der Fluggesellschaft oder dem Reisebüro mindestens 48 Stunden vor dem Flug reserviert haben.
Mit Reservierung des Assistenzdienstes | Ohne Reservierung des Assistenzdienstes |
Assistenzdienst für Passagiere, die in Bern ankommen oder von Bern abfliegen und den Dienst bei der Fluggesellschaft oder dem Reisebüro mindestens 48 Stunden vor dem Flug reserviert haben.
Ankunft
| Assistenzdienst für Passagiere, die in Bern ankommen oder von Bern abfliegen und keine vorgängige Reservierung des Dienstes bei der Fluggesellschaft oder dem Reisebüro vorgenommen haben oder weniger als 48 Stunden vor dem Flug. Abflug
Ankunft
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Wichtig: Falls Sie nicht zu der von der Fluggesellschaft oder der Reiseagentur vorgeschriebenen Zeit am Flughafen eintreffen, wird Ihnen Ihr Abflug nicht durch den Assistenzdienst garantiert. Wurde Ihnen von der Fluggesellschaft oder der Reiseagentur keine bestimmte Zeit vorgeschrieben, müssen Sie sich spätestens 45 Minuten vor der planmässigen Abflugzeit beim Check-in oder im Empfangsbereich (beim Welcome Desk neben den Check-in Schaltern) präsentieren. Bei verspäteter Ankunft am Flughafen entscheidet die Fluggesellschaft, ob Sie noch an Bord gehen können.