Reisevorbereitung

Um Ihnen den bestmöglichen Service anbieten zu können, ist eine Anmeldung Ihrer Bedürfnisse mindestens 48 Stunden vor dem Abflug über Ihr Reisebüro oder Ihre Airline notwendig. Dies gilt für den Hin- sowie den Rückflug. 

  • Bitte schätzen Sie Ihre Bedürfnisse realistisch ein. Vor allem dann, wenn Sie längere Strecken zu Fuss nicht ohne Hilfe bewältigen können. In Bern sind die Distanzen überschaubar, aber an Ihrem Zielflughafen können die Wege auf dem Flughafenareal beträchtlich sein.
  • Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Ihre Bedürfnisse dem Bodenpersonal des Flughafens mitteilen, damit wir Sie so gut wie möglich unterstützen können.

Welche Angaben sind erforderlich?

Die Fluggesellschaften stützen sich auf ein weltweit verwendetes Codesystem, um den Assistenzbedarf festzulegen. Aus diesem Grund sind wir auf Angaben zu den folgenden Fragen angewiesen, die möglicherweise indiskret erscheinen, aber notwendig sind, damit die für Sie erforderliche Assistenz organisiert werden kann.

Beispiele:

  1. Welche Art von Behinderung haben Sie?
  2. Können Sie vom Terminal bis zum Flugzeug zu Fuss gehen oder benötigen Sie einen Rollstuhl?
  3. Falls Sie einen Rollstuhl benötigen, werden Sie Ihren eigenen Rollstuhl verwenden?
  4. Ist dieser Rollstuhl faltbar und/oder motorisiert? Wenn Ihnen die Fluggesellschaft diese Frage nicht stellen sollte, so muss sie die entsprechende Antwort auf jeden Fall kennen. Sie muss ebenfalls wissen, welche Art von Batterien für den Rollstuhl verwendet werden und ob diese Batterien transportsicher sind. Ausserdem muss die Fluggesellschaft in Kenntnis des Gewichtes und der Grösse Ihres elektrischen Rollstuhls gesetzt werden. Es ist möglich, dass Sie gebeten werden, die Kontrolleinheit vom Rollstuhl zu entfernen und in Ihrem Handgepäck zu transportieren, um deren Verlust oder Beschädigung während des Fluges ausschliessen zu können.
  5. Müssen Sie den Rollstuhl von einer Person stossen lassen?
  6. Können Sie die Treppe zum Flugzeug hinauf bzw. vom Flugzeug hinunter steigen oder brauchen Sie Unterstützung beim Boarding bzw. Verlassen des Flugzeuges?
  7. Können Sie ohne Hilfe von Ihrem Rollstuhl auf einen anderen Platz wechseln?
  8. Wissen Sie, ob die Fluggesellschaft Toiletten zur Verfügung stellen kann, die mit den Bordrollstühlen zugänglich sind?
  9. Welche Assistenz benötigen Sie während des Fluges? Die Fluggesellschaft kann Ihnen keine Assistenz beim Essen, bei der Medikamenteneinnahme, beim Toilettengang oder um Sie hochzuheben zur Verfügung stellen. Falls Sie diese Art von Hilfe benötigen, müssen Sie mit einer Begleitperson reisen.
  10. Welche Art von Sitzplatz bevorzugen Sie?
  11. Führen Sie eine medizinische Ausrüstung auf Ihrer Flugreise mit?
  12. Leiden Sie an Asthma oder anderen Atemproblemen?
  13. Falls Sie sich in einem medizinisch ernsthaften Zustand befinden, müssen Sie Ihre Fluggesellschaft kontaktieren; es kann sein, dass Sie eine Flugtauglichkeitsbescheinigung vorlegen müssen. Diese Bescheinigung kann auch am Flughafen von Ihnen verlangt werden.

Reisen im Rollstuhl

Wir bitten Sie, uns bei der Buchung mitzuteilen, sofern Sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Bitte lassen Sie das Reisebüro oder die Airline wissen, ob Sie einen eigenen Rollstuhl mitführen. Haben Sie ein batteriebetriebenes Modell, sind weitere Angaben wie Typ, Masse, Batterieart und Gewicht erforderlich. Ihr Rollstuhl wird selbstverständlich kostenlos befördert.

Reisen mit einem Assistenzhund

Anerkannte Assistenzhunde müssen bei der Fluggesellschaft angemeldet werden. In der Regel reisen die Tiere kostenlos in der Kabine mit. Das Reisebüro oder die Botschaft kann Sie in Bezug auf die Einreisebestimmungen für Ihren Hund beraten.

Anreise

Mit dem öffentlichen Verkehr
Sie können via Bahnhof Belp mit dem Flughafenbus anreisen. Der Bahnhof Belp ist behindertengerecht eingerichtet. Sollten Sie beim Ein- oder Aussteigen Hilfe benötigen, melden Sie sich bitte frühzeitig beim Call Center Handicap (Tel. 0800 007 102 oder +41 51 225 78 44 aus dem Ausland) der SBB an. Die Voranmeldung muss mindestens eine Stunde vor Reiseantritt erfolgen. Der Flughafenbus ist mit einer Rampe ausgestattet.

Mit dem Taxi
Bei BETAX (Tel. 0800 90 30 90 oder +41 31 990 30 80 aus dem Ausland) können Sie ein behindertengerechtes Taxi mit Platz für Rollstühle bestellen.

Mit dem Auto
Auf dem Parkplatz P31 stehen drei behindertengerechte Parkplätze parallel zur Strasse zur Verfügung. Die Distanz von hier bis zum Terminal beträgt circa 100 Meter.

Am Flughafen

Einfindungszeit am Flughafen
Sind Sie auf Ihrer Reise auf Unterstützung angewiesen, bitten wir Sie, sich mindestens eine Stunde vor Abflug am Check-in anzumelden. Das Personal ist innerhalb von zehn Minuten für Sie da und wir garantieren Ihnen, dass Sie in jedem Fall rechtzeitig im Flugzeug sind. Konnten Sie Ihre Bedürfnisse nach Hilfeleistung nicht rechtzeitig anmelden oder erscheinen Sie am Reisetag zu spät am Check-in, bemühen wir uns selbstverständlich, Sie so gut als möglich zu unterstützen. Allerdings können wir nicht garantieren, dass Sie rechtzeitig im Flugzeug sind.

Assistenzdienst am Flughafen
Ein Empfangsbereich befindet sich neben den Check-in-Schaltern im Terminal. Sollten Sie Unterstützung für das Zurücklegen der Distanz zwischen dem Parkplatz/der Busstation und Terminal benötigen, bitten wir Sie, diese Hilfeleistung rechtzeitig unter der Telefonnummer +41 31 960 21 31 anzufordern. Um Ihnen den bestmöglichen Service bieten zu können und Ihre Wartezeiten zu verkürzen, müssen Sie Ihre Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro bereits bei der Buchung Ihres Fluges, mindestens aber 48 Stunden vor Ihrem Abflug, über die benötigten Hilfeleistungen informieren.

Distanzen am Flughafen 
Die Distanzen am Flughafen Bern sind sehr überschaubar und alle Wege ebenerdig.

  • Die Distanz zwischen den behindertengerechten Parkplätzen im Bereich P31 und dem Terminal beträgt circa 100 m.
  • Die Distanz vom Check-in zur entferntesten Flugzeugabstellposition beträgt circa 200 m.

Bitte bedenken Sie, dass der Flughafen an Ihrem Reiseziel möglicherweise viel grösser angelegt ist und deutlich weitere Wege zurückgelegt werden müssen.

Sicherheitskontrolle
Auf Ihren Wunsch begleiten wir Sie durch die Sicherheitskontrolle. Wenn Sie im Rollstuhl reisen und nicht aufstehen können, werden Sie individuell kontrolliert. Führen Sie Medikamente mit (z. B. Spritzen oder Aerosolpumpen), sind Sie auf spezielle Hilfsmittel wie Prothesen angewiesen oder tragen Sie einen Herzschrittmacher, dann teilen Sie dies bitte vorgängig Ihrer Fluggesellschaft sowie am Flughafen dem Personal der Sicherheitskontrolle mit. Bitte halten Sie eine ärztliche Bescheinigung bereit.

Im Flugzeug

Ein- und Aussteigen 
Für den Flug muss bei Elektrorollstühlen die Batterie vom Motor getrennt werden. Ihren eigenen Rollstuhl dürfen Sie bis zur Flugzeugtreppe nutzen, dann wird er im Gepäckraum des Flugzeuges verstaut. Bei der Ankunft, wird Ihnen Ihr eigener Rollstuhl wieder beim Flugzeug ausgehändigt. Muss der motorisierte Rollstuhl aus Sicherheitsgründen im Gepäckraum auf besondere Art und Weise verstaut oder in bestimmten Flughäfen über Treppen zur Flugzeugtür transportiert werden, was Risiken für das Personal mit sich bringen könnte, ist es möglich, dass Ihnen die Fluggesellschaft nicht erlaubt, in Ihrem eigenen Rollstuhl sitzen zu bleiben.

An Bord
Überprüfen Sie, ob Sie für die vorgesehene Flugdauer über eine ausreichende Menge der von Ihnen benötigten Medikamente in Ihrem Handgepäck verfügen, und rechnen Sie auch allfällige Verspätungen mit ein. Falls Sie in Ihren sensorischen Fähigkeiten eingeschränkt sind, muss sich das Personal der Fluggesellschaft bei Ihnen vorstellen und Ihnen während des Fluges eine angemessene Unterstützung bieten. Es müssen Ihnen beispielsweise die Notfallmassnahmen erklärt werden.
Bitte teilen Sie Ihrer Fluggesellschaft auch mit, wenn Sie auf medizinische Geräte z. B. ein Sauerstoffgerät angewiesen sind.

Nach der Ankunft

Landen am Flughafen Bern
Wenn Sie nach der Landung am Flughafen Bern Hilfe benötigen, dann melden Sie dies bereits bei der Buchung Ihres Fluges im Reisebüro oder direkt der Airline, spätestens jedoch 48 Stunden vor Abflug. Wenn Sie Ihren Assistenzbedarf wie vorgesehen angemeldet haben, sollte die Wartezeit höchstens fünf Minuten betragen. Wir unterstützen Sie dann auf dem Weg vom Flugzeug zur Ankunft, durch die Zollkontrolle und die Passkontrolle und helfen Ihnen mit Ihrem Gepäck.

Am Ende der Reise
Wir hoffen, dass sie am Flughafen, wie auch an Bord des Flugzeuges vollumfängliche Unterstützung erhalten haben und Ihre Reise so angenehm wie möglich verlaufen ist. Gab es jedoch Probleme, dann bitten wir Sie, die zuständige Behörde zu verständigen. Beschwerden müssen zuerst an die Beschwerdestelle der Fluggesellschaft und/oder an den Flughafen gerichtet werden. Ist die Antwort für Sie nicht zufriedenstellend, können Sie sich an das Bundesamt für Zivilluftfahrt wenden.

Ihre Rechte

Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität. Weitere Informationen unter www.europa.eu.

Qualitätsstandards der Assistenzleistungen
Mit Reservierung des Assistenzdienstes
Assistenzdienst für Passagiere, die in Bern ankommen oder von Bern abfliegen und den Dienst bei der Fluggesellschaft oder dem Reisebüro mindestens 48 Stunden vor dem Flug reserviert haben.

Mit Reservierung des AssistenzdienstesOhne Reservierung des Assistenzdienstes

Assistenzdienst für Passagiere, die in Bern ankommen oder von Bern abfliegen und den Dienst bei der Fluggesellschaft oder dem Reisebüro mindestens 48 Stunden vor dem Flug reserviert haben.


Abflug

  • Für 80% keine Wartezeit von über 10 Minuten
  • Für 90% keine Wartezeit von über 20 Minuten
  • Für 10% keine Wartezeit von über 30 Minuten

Ankunft

  • Für 80% keine Wartezeit von über 5 Minuten
  • Für 90% keine Wartezeit von über 10 Minuten
  • Für 10% keine Wartezeit von über 20 Minuten

Assistenzdienst für Passagiere, die in Bern ankommen oder von Bern abfliegen und keine vorgängige Reservierung des Dienstes bei der Fluggesellschaft oder dem Reisebüro vorgenommen haben oder weniger als 48 Stunden vor dem Flug.

Abflug

  • Für 80% Wartezeit von höchstens 25 Minuten
  • Für 90% Wartezeit von höchstens 35 Minuten
  • Für 10% Wartezeit von höchstens 45 Minuten

Ankunft

  • Für 80% Wartezeit von höchstens 25 Minuten
  • Für 90% Wartezeit von höchstens 35 Minuten
  • Für 10% Wartezeit von höchstens 45 Minuten

Wichtig: Falls Sie nicht zu der von der Fluggesellschaft oder der Reiseagentur vorgeschriebenen Zeit am Flughafen eintreffen, wird Ihnen Ihr Abflug nicht durch den Assistenzdienst garantiert. Wurde Ihnen von der Fluggesellschaft oder der Reiseagentur keine bestimmte Zeit vorgeschrieben, müssen Sie sich spätestens 45 Minuten vor der planmässigen Abflugzeit beim Check-in oder im Empfangsbereich (beim Welcome Desk neben den Check-in Schaltern) präsentieren. Bei verspäteter Ankunft am Flughafen entscheidet die Fluggesellschaft, ob Sie noch an Bord gehen können.